Kleiner, lachender Junge hält eine Kreidetafel in der Hand

Rechte & Pflichten von Kindern

Kinder haben viele Rechte, aber auch einige Pflichten

Kinder und Jugendliche stehen während ihres Entwicklungsprozesses unter der Verantwortung ihrer Eltern. Doch mit zunehmendem Alter nimmt die Eigenverantwortlichkeit immer mehr zu. Die sich daraus ergebenden Rechte ziehen aber auch Pflichten nach sich.
Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher und Lehrer sind gut beraten, sich über die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen zu informieren. Aus diesen geregelten Eckpunkten können Leitlinien für den Alltag abgeleitet werden, die das Zusammenleben erleichtern.

Regeln auch in der Familie
Nicht nur in der Gesellschaft haben Kinder und Jugendliche Rechte und Pflichten, sondern auch innerhalb in der Familie. Natürlich gibt es hier nur wenig klare Vorgaben, viele Dinge hängen vom Miteinander ab.
So können Eltern Pflichten für ihre Kinder festlegen, zum Beispiel, dass sie mit dem Hund Gassi gehen oder den Müll rausbringen müssen. Im Gegenzug erhalten sie Rechte, zum Beispiel den Partykeller zu benutzen oder sie dürfen mit dem Auto der Eltern fahren.
Eltern sollten nicht nur Pflichten einfordern, sondern auch Rechte gewähren - auf diese Weise können Kinder und Jugendliche im Kleinen einüben, was sie ihr Leben lang benötigen. Gleichzeitig wird das Miteinander gefördert. Jedes Familienmitglied übernimmt bestimmte Aufgaben und hilft damit den anderen.

Rechte & Pflichten von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft

Nicht nur innerhalb der Familie haben Kinder und Jugendliche verschiede Rechte & Pflichten, sondern auch in der Gesellschaft.

Mit 7 Jahren

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit; mit Zustimmung der Eltern dürfen Verträge im Rahmen des Taschengeldes geschlossen werden.
  • Bedingte Deliktsfähigkeit: Kinder ab diesem Alter können Kinder für ihre Taten, bei denen sie Schaden anrichten, haftbar gemacht werden.

Mit 10 Jahren

  • Kinder erhalten einen Ausweis
  • Erstes Anhörrecht in Bezug auf die Religionszugehörigkeit

Mit 12 Jahren

  • Beschränkte Religionsmündigkeit. Soll die Religionszugehörigkeit geändert werden, hat das Kind ein Mitbestimmungsrecht.

Mit 14 Jahren

  • Bedingte Strafmündigkeit
  • Religionsmündigkeit: Die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit liegt beim Jugendlichen selbst.- Gegen den eigenen Willen kann keine Adoption erfolgen.

Mit 15 Jahren

  • Sofern die Vollzeitschulpflicht abgeleistet ist, kann eine Lehrstelle angenommen werden
  • Ein vierwöchiger Ferienjob kann angenommen werden.

Mit 16 Jahren

  • Je nach Bundesland beginnt das Wahlrecht zur Landtagswahl
  • Eidesmündigkeit, ein Richter kann vor Gericht einen Eid verlangen
  • Mofaführerschein
  • Begleitetres Fahren ab 17 ist möglich
  • Muss einen Personalausweis besitzen
  • Tanzveranstaltungen und Gaststätten dürfen ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten bis 24:00 Uhr besucht werden
  • Alkoholische Getränke wie Wein und Bier dürfen gekauft und konsumiert werden
  • Ehemündigkeit: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Jugendliche heiraten.

Mit 18 Jahren

  • Die Volljährigkeit wird erreicht
  • Führerschein
  • Volles Wahlrecht
  • Rauchen in der Öffentlichkeit ist erlaubt
  • Hochprozentiger Alkohol darf gekauft und getrunken werden
  • Voll geschäftsfähig: Kauf-, Mietverträge etc. dürfen eigenständig abgeschlossen werden
  • Volle Testierfähigkeit: Es kann ein eigenständiges Testament erstellt werden
  • Voll prozessfähig
  • Voll ehemündig: Heiraten ist ohne Einwilligung der Eltern möglich
  • Voll deliktsfähig, ein Sonderfall ist das Strafrecht, hier kann für unter 21jährige auch das Jugendstrafrecht angewandt werden.