Der Kindergarten ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Im Kindergarten werden Kinder betreut und auch erzogen. Kinder haben hier die Möglichkeit umfassende Erfahrungen zu sammeln, die über das familiäre Umfeld hinausgehen. Der Besuch des Kindergartens ist in Deutschland zwar empfohlen aber keineswegs verpflichtend, da die Einrichtung nicht dem Bildungswesen zugerechnet wird. Allerdings wird der Bildungsauftrag des Kindergartens seit einigen Jahren zunehmend ernster genommen.
Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen ist in ganz Deutschland hoch und in den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Betreuungsplatz ab einem bestimmten Alter garantieren. Leider ist es in der Praxis nicht immer ganz einfach, einen Platz in der Nähe zu finden. Schau dich daher rechtzeitig um und melde dein Kind frühzeitig an, so vergrößerst du die Chance, dass zum gewünschten Termin ein Platz frei ist. Wenn du Glück hast, bietet dein Arbeitgeber einen betriebsinternen Kindergarten. Doch bisher ist die Anzahl der Betriebe mit derartigen Einrichtungen noch nicht so groß.
Welche Form der Betreuung du wählst, hängt auf der einen Seite von deinen beruflichen Verpflichtungen ab, andererseits wird diese Entscheidung in vielen Fällen auch durch das vor Ort existierende Angebot beeinflusst.
Im Wesentlichen gibt es drei Formen der Kindergartenbetreuung: die Teilzeitbetreuung, die sich entweder auf den Vormittag oder auf den Nachmittag beschränkt, das verlängerte Vormittagsangebot, bei dem Kinder von morgens früh bis nach dem Mittagessen versorgt werden und schließlich gibt es die Ganztagsbetreuung, die von morgens bis zum späten Nachmittag oder frühen Abend reicht.
Neben den Regelkindergärten gibt es in Deutschland auch heilpädagogische und sonderpädagogische Einrichtungen. Daneben gibt es Einrichtungen mit besonderem pädagogischen Profil. In den meisten Kindergärten, ganz gleich welcher Ausrichtung, werden die Kinder inzwischen nicht mehr nach Altersstufen getrennt betreut, sondern in gemischten Gruppen.
Die Gebühren, die für den Besuch des Kindergartens anfallen variieren je nach Kommune oder Träger der Einrichtung. Ob die Kosten von den Eltern getragen werden müssen, ob es Ermäßigungen oder Zuschüsse, vielleicht sogar einen vollständigen Erlass der Gebühren gibt, hängt vom Bundesland und der jeweiligen Kommune ab. In vielen Fällen richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Alter der Kinder und danach, ob auch Geschwister betreut werden, auch die Dauer der Betreuung und das Einkommen der Eltern können Einfluss haben.